Das Bestellerprinzip

Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) plant beim Wohnimmobilienverkauf das Bestellerprinzip einzuführen.

In Deutschland gibt es im Vergleich zu dem europäischen Ausland vergleichsweise wenige

Immobilieneigentümer. Als ein Grund hierfür wurden die vergleichsweise hohen Erwerbskosten ausgemacht, welche durch Faktoren wie die Grunderwerbssteuer, Notargebühren und die Maklercourtage entstehen. Um Käufer kostentechnisch zu entlasten plant die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen einzuführen. Der Gesetzesentwurf hierzu wird gerade von Referenten des Ministerium formuliert.

Immobilienmakler und Interessenverbände stehen diesem Modell skeptisch gegenüber.

So äußert sich der IVD „Immobilienverband Deutschland“, die nur vom Verkäufer zu tragende Provision wird in Zukunft in den Verkaufspreis eingepreist. Durch diese künstliche Kaufpreiserhöhung steigt daraufhin die Grunderwerbssteuer.

Der Bau- und Wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion äußert sich ähnlich und befürchtet einen deutlichen Anstieg der Kosten, da aufgrund der eingepreisten Maklerkaution der Kaufpreis steigt und in Folge die Grunderwerbssteuer und auch die daraus resultierenden Notargebühren.

Bei dem Modell des Bestellerprinzips wird angenommen, dass die Maklercourtage heute immer vom Käufer zu tragen ist. Aber entspricht das wirklich den heutigen Gegebenheiten?

Der IVD stellte in einer Studie fest, dass in 75% der Märkte die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Auch der ZIA „Zentraler Immobilien Ausschuss“ vermerkt: In großen Teilen des Landes hat sich die Teilung der Maklercourtage etabliert und bewährt.

Der WiE „Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum“ begrüßt die Gesetzesinitiative. Der Verband geht von einem Absenken der Kaufnebenkosten aus. Begründung für die Annahme ist der aufgrund des Bestellerprinzips steigende Wettbewerb der die starren Courtage-Forderungen aufweichen würde. Frau Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE äußert sich wie folgt: „Über Jahrzehnte haben es Makler und ihre Verbände mit der sogenannten ortsüblichen Courtage verstanden, einen Schutzraum für ihre Provisionen zu ziehen.“ Der WiE geht davon aus, dass es keinen Anstieg der Kaufpreise aufgrund des Bestellerprinzips geben wird, da die Verkäufer in einer starken Verhandlungsposition sind und die Möglichkeit haben mit mehreren MImmobilienmaklern Verhandlungsgespräche über die Provisionshöhe führen können.

Sinkende Maklerkosten in Ländern mit Bestellerprinzip

Das IW „Institut der deutschen Wirtschaft“ in Köln stützt diese Einschätzung. In einer durch das Institut durchgeführten Studie stellte das Institut fest: In Ländern, in denen das Bestellerprinzip praktiziert wird, fällt die Maklerprovision geringer aus als derzeit in Deutschland.

In Ländern wie den Niederlanden, Schweden, dem Vereinigten Königreich oder Norwegen müssen Immobilienverkäufer meist nur zwei Prozent des Kaufpreises als Maklercourtage aufbringen. In diesen Märkten kann der Verkäufer mit dem Immobilienmakler die Höhe der Provision aus einer starken Position verhandeln und sich zudem mehrere Angebote einholen und sich letztendlich für den günstigsten Immobilienmakler entscheiden.

Herr Michael Voigtländer, IW-Ökonom und Leiter der Studie hat aber auch noch gute Aussichten für die Makler.

In allen Ländern mit Bestellerprinzip werden deutlich mehr Immobilienverkäufe getätigt als in Deutschland. Dabei bevorzugen die Käufer tendenziell einen Kauf vom Profi, aber eben nur, wenn das finanziell für sie auch verkraftbar ist.